KFZ-Versicherung: Sonderkündigung
Stichtag verpasst? Bei Beitragserhöhung oder Schadenfall können Sie trotzdem wechseln!
850€
Max. Ersparnis/Jahr
1 Mon.
Kündigungsfrist
4
Kündigungsgründe
Sonderkündigungsgründe
Beitragserhöhung: Ohne Leistungsverbesserung
Schadenfall: Nach jeder Regulierung
Fahrzeugwechsel: Neues Auto = Neue Versicherung
Umzug: Anderes Tarifgebiet
Fristen
GrundFrist
Beitragserhöhung1 Monat ab Mitteilung
Schadenfall1 Monat ab Regulierung
FahrzeugwechselSofort
So gehen Sie vor
1. Vergleichen: Günstigere Tarife finden
2. Kündigen: Schriftlich mit Grund
3. Neuen Vertrag: Abschließen
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Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht und sparen Sie bis zu 850€!
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Häufige Fragen
Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
Bei Beitragserhöhung (ohne Leistungsverbesserung), nach einem Schadenfall, bei Fahrzeugwechsel oder bei Umzug in ein anderes Tarifgebiet.
Wie lange habe ich Zeit für die Sonderkündigung?
In der Regel 1 Monat ab Kenntnis des Kündigungsgrundes. Bei Beitragserhöhung: 1 Monat ab Erhalt der Mitteilung.
Kann ich auch nach dem 30. November noch wechseln?
Ja, bei einem Sonderkündigungsgrund. Die reguläre Kündigungsfrist gilt dann nicht.
Muss ich die Sonderkündigung begründen?
Ja, geben Sie den Kündigungsgrund an und fügen Sie ggf. Nachweise bei.