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Pflegegeld 2026: Höhe & Pflegegrade

Das Pflegegeld unterstützt die häusliche Pflege durch Angehörige. Je nach Pflegegrad erhalten Sie 2026 bis zu 947 Euro pro Monat.

947€
Pflegegrad 5 (max.)
4,1 Mio.
Pflegebedürftige in DE
80%
zu Hause gepflegt

Pflegegeld 2026 im Überblick

Das Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegeversicherung für Menschen, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn gepflegt werden. Es dient als Anerkennung für die Pflegeperson und kann frei verwendet werden.

Im Gegensatz zu Pflegesachleistungen (professioneller Pflegedienst) wird das Pflegegeld direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2.

Pflegegeld steuerfrei!

Das Pflegegeld ist für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige komplett steuerfrei – es muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, bundesgesundheitsministerium.de

Pflegegeld nach Pflegegrad 2026

Pflegegrad
Pflegegeld
Sachleistung
Pflegegrad 1
125€ Entlastung
Pflegegrad 2
332€
761€
Pflegegrad 3
573€
1.432€
Pflegegrad 4
765€
1.778€
Pflegegrad 5
947€
2.200€

Kombinationsleistung möglich

Sie können Pflegegeld und Sachleistungen kombinieren. Nutzen Sie z.B. 40% Pflegedienst, erhalten Sie noch 60% des Pflegegelds.

Pflegegeld beantragen

1

Antrag bei der Pflegekasse

Stellen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse (bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt).

2

Begutachtung durch MD

Der Medizinische Dienst (MD) begutachtet die Pflegebedürftigkeit vor Ort.

3

Einstufung Pflegegrad

Basierend auf der Begutachtung erfolgt die Einstufung in einen Pflegegrad.

4

Bescheid & Auszahlung

Sie erhalten einen Bescheid. Das Pflegegeld wird monatlich überwiesen.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?
Das Pflegegeld 2026 beträgt je nach Pflegegrad: Pflegegrad 2: 332€, Pflegegrad 3: 573€, Pflegegrad 4: 765€, Pflegegrad 5: 947€. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag.
Wann wird das Pflegegeld erhöht?
Das Pflegegeld wurde zuletzt 2024 um 5% erhöht. Die nächste reguläre Anpassung ist für 2025 geplant. Eine Dynamisierung (automatische Anpassung an die Inflation) wird diskutiert.
Wer bekommt Pflegegeld?
Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden. Die Pflege muss selbst organisiert werden (keine professionelle Pflege).
Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren?
Ja! Sie können Kombinationsleistungen beantragen. Beispiel: 50% Pflegedienst (Sachleistung) + 50% Pflegegeld für die Angehörigenpflege.

WechselSofort Redaktion

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