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Steuern Ratgeber

Außergewöhnliche Belastungen 2026 - Steuern sparen

Außergewöhnliche Belastungen 2026: Krankheitskosten, Pflegekosten und mehr von der Steuer absetzen!

1-7% Zumutbare Belastung
Unbegrenzt Darüber absetzbar
384-7.400€ Behinderten-Pauschbetrag

Das Wichtigste in Kürze

Außergewöhnliche Belastungen sind absetzbar, soweit sie die zumutbare Belastung (1-7% des Einkommens) übersteigen!

Krankheitskosten Arzt, Medikamente, Brille
Pflegekosten Eigene oder Angehörige
Behinderten-Pauschbetrag Ohne Einzelnachweis

Diese Kosten sind absetzbar

Krankheitskosten: Arzt, Medikamente, Brille, Zahnersatz, Hörgerät
Pflegekosten: Pflegeheim, ambulante Pflege, Hilfsmittel
Kurkosten: Bei ärztlicher Verordnung
Beerdigungskosten: Soweit Nachlass nicht ausreicht
Scheidungskosten: Anwalts- und Gerichtskosten (teilweise)
Fahrtkosten: Zum Arzt, zur Therapie (0,30€/km)

Zumutbare Belastung 2026

Einkommen bisOhne Kind1-2 Kinder3+ Kinder
15.340€5%2%1%
51.130€6%3%1%
Über 51.130€7%4%2%

Bei Verheirateten: +1% höhere Sätze. Berechnung stufenweise.

Behinderten-Pauschbetrag

GdBPauschbetrag/Jahr
20384€
30620€
40860€
501.140€
601.440€
701.780€
802.120€
902.460€
1002.840€
Blind/Hilflos7.400€

Rechenbeispiel

Beispiel: Single, 50.000€ Einkommen, keine Kinder

• Krankheitskosten: 4.000€
• Zumutbare Belastung (6%): 3.000€
Absetzbar: 1.000€

Bei 30% Steuersatz: 300€ Ersparnis

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Häufige Fragen

Was sind außergewöhnliche Belastungen?

Zwangsläufige Ausgaben, die über dem Normalen liegen: Krankheitskosten, Pflegekosten, Beerdigungskosten, Scheidungskosten, Kosten durch Behinderung.

Was ist die zumutbare Belastung?

Ein Eigenanteil von 1-7% des Einkommens, den Sie selbst tragen müssen. Erst was darüber liegt, mindert die Steuer. Die Höhe hängt von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl ab.

Welche Krankheitskosten kann ich absetzen?

Arztkosten, Medikamente (mit Rezept), Brille/Kontaktlinsen, Zahnersatz, Hörgerät, Physiotherapie, Kur (mit Attest), Fahrtkosten zum Arzt.

Wie hoch ist der Behinderten-Pauschbetrag?

GdB 20: 384€, GdB 50: 1.140€, GdB 100: 2.840€. Bei Hilflosigkeit oder Blindheit: 7.400€. Alternative: Einzelnachweis aller Kosten.

Verfasst von

WechselSofort Redaktion

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Die WechselSofort Redaktion besteht aus erfahrenen Finanz- und Energieexperten. Wir recherchieren und prüfen alle Inhalte sorgfältig, um Ihnen die besten Vergleiche und Tipps zu bieten.

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