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Steuern Ratgeber

Ehegattensplitting 2026 - Wann lohnt es sich?

Ehegattensplitting 2026: Wann lohnt sich die Zusammenveranlagung? Steuerersparnis berechnen!

Bis 20.000€ Max. Ersparnis
24.192€ Doppelter Grundfreibetrag
III/V Beste Steuerklasse

Das Wichtigste in Kürze

Beim Ehegattensplitting wird das gemeinsame Einkommen halbiert, versteuert und dann verdoppelt. Je größer der Einkommensunterschied, desto höher die Ersparnis!

Grundprinzip Einkommen wird geteilt & gemeinsam versteuert
Max. Vorteil Bei einem Alleinverdiener
Kein Vorteil Bei gleichem Einkommen

So funktioniert das Splitting

Splitting-Formel: (Einkommen Partner 1 + Einkommen Partner 2) ÷ 2 = Halbes Einkommen → Steuer berechnen → Steuer × 2

Durch den progressiven Steuertarif (14-45%) zahlt man auf das halbe Einkommen weniger als auf zwei unterschiedliche Einkommen.

Beispielrechnung Splitting-Vorteil

Fall: Partner A verdient 80.000€, Partner B verdient 20.000€

VarianteSteuer Partner ASteuer Partner BGesamt
Einzelveranlagung~22.000€~1.800€~23.800€
Zusammenveranlagung50.000€ × 2~17.000€
Ersparnis~6.800€

Wann lohnt sich Splitting?

EinkommensverteilungSplitting-Vorteil
100% / 0% (Alleinverdiener)Maximal
80% / 20%Sehr hoch
70% / 30%Hoch
60% / 40%Mittel
50% / 50% (Gleichverdiener)Keiner

Optimale Steuerklassen

SituationEmpfehlungGrund
Großer UnterschiedIII / VMehr Netto für Hauptverdiener
Ähnliches EinkommenIV / IV + FaktorGleichmäßigeres Netto
Elterngeld geplantIII für ElternteilHöheres Elterngeld

Wichtig: Die Steuerklassenwahl beeinflusst nur das monatliche Netto, nicht die Jahressteuer!

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Häufige Fragen

Wie funktioniert das Ehegattensplitting?

Das gemeinsame Einkommen beider Ehepartner wird addiert, halbiert und auf diesen halbierten Betrag wird die Einkommensteuer berechnet. Diese wird dann verdoppelt. Durch den progressiven Steuertarif ergibt sich ein Vorteil.

Wann lohnt sich das Ehegattensplitting besonders?

Je größer der Einkommensunterschied zwischen den Partnern, desto größer der Vorteil. Maximal ist der Vorteil bei einem Alleinverdiener. Bei gleichem Einkommen gibt es keinen Vorteil.

Welche Steuerklassen sollten wir wählen?

Steuerklasse III/V wenn ein Partner deutlich mehr verdient. Steuerklasse IV/IV mit Faktor wenn beide ähnlich verdienen. Die Wahl hat keinen Einfluss auf die Jahressteuer, nur auf das monatliche Netto.

Gilt das Splitting auch für eingetragene Lebenspartnerschaften?

Ja, seit 2013 gilt das Ehegattensplitting auch für eingetragene Lebenspartnerschaften und gleichgeschlechtliche Ehen.

Verfasst von

WechselSofort Redaktion

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Die WechselSofort Redaktion besteht aus erfahrenen Finanz- und Energieexperten. Wir recherchieren und prüfen alle Inhalte sorgfältig, um Ihnen die besten Vergleiche und Tipps zu bieten.

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