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Steuern Ratgeber

Handwerkerkosten absetzen 2026 - Bis zu 1.200€ Steuerersparnis

Handwerkerkosten absetzen 2026: Bis zu 1.200€ Steuerersparnis pro Jahr. Was gilt, was nicht und wie Sie absetzen.

20% Der Arbeitskosten
6.000€ Max. Bemessungsgrenze
1.200€ Max. Steuerersparnis

Das Wichtigste in Kürze

Sie können 20% der Arbeitskosten (ohne Material!) von der Steuer abziehen - direkt von der Steuerschuld!

20% Arbeitskosten Nur Lohn, nicht Material
Max. 6.000€ Arbeitskosten pro Jahr
1.200€ Ersparnis Direkt von Steuerschuld

Absetzbare Handwerkerleistungen

Malerarbeiten: Tapezieren, Streichen, Lackieren
Sanitärarbeiten: Reparaturen, Wartung, Erneuerung
Elektroarbeiten: Steckdosen, Lampen, Kabel
Schornsteinfeger: Kehr- und Prüfgebühren
Gartenpflege: Baumschnitt, Rasenpflege (durch Handwerker)
Heizungswartung: Kundendienst, Reparaturen

NICHT absetzbare Kosten

Materialkosten: Farbe, Fliesen, Armaturen, etc.
Neubaumaßnahmen: Erstmalige Herstellung
Geförderte Arbeiten: KfW, BAFA-geförderte Maßnahmen
Außerhalb Haushalt: Werkstattarbeiten

Anforderungen an die Rechnung

Wichtig: Die Rechnung muss Arbeitskosten und Material getrennt ausweisen! Nur Arbeitskosten (inkl. Anfahrt und MwSt.) sind absetzbar.
Name und Anschrift: Vom Handwerker und Auftraggeber
Leistungsbeschreibung: Was wurde gemacht?
Getrennte Kosten: Arbeit und Material separat
Zahlungsnachweis: Kontoauszug mit Überweisung

Rechenbeispiel

PositionBetrag
Arbeitskosten Maler2.000€
Fahrtkosten100€
Material (nicht absetzbar)500€
Absetzbar (20% von 2.100€)420€

Die 420€ werden direkt von der Steuerschuld abgezogen!

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Häufige Fragen

Welche Handwerkerkosten kann ich absetzen?

Alle Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten im eigenen Haushalt: Malerarbeiten, Sanitär, Elektrik, Gartenpflege, Schornsteinfeger, etc.

Was kann ich NICHT absetzen?

Neubaumaßnahmen, Materialkosten, öffentlich geförderte Arbeiten, Arbeiten außerhalb des Haushalts.

Muss ich bar oder per Überweisung zahlen?

Unbedingt per Überweisung! Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.

Wie muss die Rechnung aussehen?

Arbeitskosten und Materialkosten müssen getrennt ausgewiesen sein. Nur die Arbeitskosten (inkl. Fahrtkosten, MwSt) sind absetzbar.

Verfasst von

WechselSofort Redaktion

Experten-Team

Die WechselSofort Redaktion besteht aus erfahrenen Finanz- und Energieexperten. Wir recherchieren und prüfen alle Inhalte sorgfältig, um Ihnen die besten Vergleiche und Tipps zu bieten.

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