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GEZ Befreiung: So sparen Sie 220€ pro Jahr

Der Rundfunkbeitrag kostet 220€ pro Jahr. Doch viele Deutsche haben Anspruch auf Befreiung oder Ermäßigung. Wir zeigen, wer berechtigt ist und wie der Antrag funktioniert.

18,36€
pro Monat
220€
Ersparnis/Jahr
3 Mio.
Befreite Haushalte

Wer kann sich befreien lassen?

Vollständige Befreiung
  • Bürgergeld-Empfänger
  • BAföG-Empfänger
  • Grundsicherung im Alter
  • Wohngeld-Empfänger
  • Asylbewerberleistungen
  • Pflegeheim-Bewohner
  • Taubblinde Menschen
Ermäßigung (6,12€)
  • Behinderte mit Merkzeichen RF
  • Blinde und Sehbehinderte
  • Gehörlose und Hörgeschädigte
Quelle: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Offizielle Informationen

Antrag stellen – Schritt für Schritt

1

Antrag herunterladen

Das Formular gibt es online auf rundfunkbeitrag.de oder bei Ihrer zuständigen Behörde.

2

Formular ausfüllen

Persönliche Daten, Beitragsnummer (falls vorhanden) und Grund der Befreiung angeben.

3

Nachweise beifügen

Kopie des Bescheids (Bürgergeld, BAföG etc.) als Nachweis für die Berechtigung.

4

Antrag absenden

Per Post oder online einreichen. Bearbeitungszeit: ca. 4-8 Wochen.

Tipp: Stellen Sie den Antrag sofort nach Erhalt Ihres Bescheids! Die Befreiung gilt ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht.

Ermäßigung statt Befreiung

Wenn Sie nicht vollständig befreit werden können, kommt möglicherweise eine Ermäßigung auf 6,12€ pro Monat in Frage. Diese gilt für Menschen mit Behinderungen, die das Merkzeichen "RF" im Schwerbehindertenausweis haben.

Normaler Beitrag
18,36€/Monat
220,32€/Jahr
Ermäßigter Beitrag
6,12€/Monat
73,44€/Jahr

Ersparnis: 146,88€ pro Jahr

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Häufige Fragen

Wer kann sich von der GEZ befreien lassen?
Befreit werden können: Empfänger von Bürgergeld, BAföG, Grundsicherung, Asylbewerberleistungen, Menschen mit bestimmten Behinderungen (Merkzeichen RF) und Bewohner von Pflegeheimen.
Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag?
Der Rundfunkbeitrag beträgt aktuell 18,36 Euro pro Monat bzw. 220,32 Euro pro Jahr. Er gilt pro Wohnung, unabhängig von der Anzahl der Bewohner oder Geräte.
Kann ich rückwirkend eine Befreiung beantragen?
Eine rückwirkende Befreiung ist nur für maximal 3 Jahre möglich, wenn Sie nachweisen können, dass die Voraussetzungen bereits bestanden. Die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern.

WechselSofort Redaktion

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