Rundfunkbeitrag 2026: Die Kosten

Pro Monat 18,36€
Pro Quartal 55,08€
Pro Jahr 220,32€

Eine Erhöhung auf 18,94€ wurde von mehreren Bundesländern zunächst abgelehnt. Der Beitrag bleibt daher vorerst unverändert.

Wer kann sich befreien lassen?

Bürgergeld-Empfänger

Vollständige Befreiung mit Bescheid

BAföG-Empfänger

Befreiung für Studenten und Schüler

Menschen mit Behinderung

Mit RF-Merkzeichen: nur 6,12€/Monat

Pflegeheimbewohner

Vollständige Befreiung möglich

Sozialhilfe-Empfänger

Grundsicherung berechtigt zur Befreiung

Taubblinde Menschen

Vollständige Befreiung

So beantragen Sie die Befreiung

1

Formular ausfüllen

Online auf rundfunkbeitrag.de oder per Post. Das Formular heißt "Antrag auf Befreiung".

2

Nachweis beifügen

Kopie des Bescheids (z.B. Bürgergeld, BAföG) als Beleg für den Befreiungsgrund.

3

Antrag absenden

Per Post oder online. Die Befreiung gilt rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.

Tipp: Beantragen Sie die Befreiung sofort nach Erhalt Ihres Bescheids! Sie können bis zu 3 Jahre rückwirkend befreit werden.

Sonderfall: WG & Zweitwohnung

Wohngemeinschaft (WG)

Pro Wohnung wird nur ein Beitrag fällig – unabhängig von der Bewohnerzahl. Teilen Sie sich die 18,36€ mit Ihren Mitbewohnern!

Zweitwohnung

Für eine Zweitwohnung können Sie sich befreien lassen, wenn Sie für Ihre Hauptwohnung bereits zahlen.

WechselSofort Redaktion

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag 2026?

Der Rundfunkbeitrag beträgt 2026 weiterhin 18,36€ pro Monat bzw. 220,32€ pro Jahr. Eine Erhöhung auf 18,94€ wurde von den Ministerpräsidenten zunächst abgelehnt.

Wer kann sich von der GEZ befreien lassen?

Befreit werden können: Empfänger von Bürgergeld, BAföG-Empfänger, Sozialhilfeempfänger, Menschen mit bestimmten Behinderungen (RF-Merkzeichen), Pflegebedürftige in Heimen und Auszubildende mit eigener Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen.

Wie beantrage ich eine GEZ-Befreiung?

Den Antrag stellen Sie online auf rundfunkbeitrag.de oder per Post. Sie benötigen: Ausgefülltes Antragsformular und Nachweis über den Befreiungsgrund (z.B. Bürgergeld-Bescheid). Die Befreiung gilt rückwirkend ab Antragstellung.

Muss ich als Student GEZ zahlen?

BAföG-Empfänger können sich befreien lassen. Ohne BAföG müssen Studenten grundsätzlich zahlen. Tipp: In WGs zahlt nur eine Person – teilen Sie sich die Kosten!