Rundfunkbeitrag 2026: GEZ & Befreiung
Der Rundfunkbeitrag bleibt 2026 bei 18,36€ pro Monat. Wer sich befreien lassen kann und wie Sie 220€ pro Jahr sparen.
4087Rundfunkbeitrag 2026: Die Kosten
Eine Erhöhung auf 18,94€ wurde von mehreren Bundesländern zunächst abgelehnt. Der Beitrag bleibt daher vorerst unverändert.
Wer kann sich befreien lassen?
Bürgergeld-Empfänger
Vollständige Befreiung mit Bescheid
BAföG-Empfänger
Befreiung für Studenten und Schüler
Menschen mit Behinderung
Mit RF-Merkzeichen: nur 6,12€/Monat
Pflegeheimbewohner
Vollständige Befreiung möglich
Sozialhilfe-Empfänger
Grundsicherung berechtigt zur Befreiung
Taubblinde Menschen
Vollständige Befreiung
So beantragen Sie die Befreiung
Formular ausfüllen
Online auf rundfunkbeitrag.de oder per Post. Das Formular heißt "Antrag auf Befreiung".
Nachweis beifügen
Kopie des Bescheids (z.B. Bürgergeld, BAföG) als Beleg für den Befreiungsgrund.
Antrag absenden
Per Post oder online. Die Befreiung gilt rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.
Tipp: Beantragen Sie die Befreiung sofort nach Erhalt Ihres Bescheids! Sie können bis zu 3 Jahre rückwirkend befreit werden.
Sonderfall: WG & Zweitwohnung
Wohngemeinschaft (WG)
Pro Wohnung wird nur ein Beitrag fällig – unabhängig von der Bewohnerzahl. Teilen Sie sich die 18,36€ mit Ihren Mitbewohnern!
Zweitwohnung
Für eine Zweitwohnung können Sie sich befreien lassen, wenn Sie für Ihre Hauptwohnung bereits zahlen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag 2026?
Der Rundfunkbeitrag beträgt 2026 weiterhin 18,36€ pro Monat bzw. 220,32€ pro Jahr. Eine Erhöhung auf 18,94€ wurde von den Ministerpräsidenten zunächst abgelehnt.
Wer kann sich von der GEZ befreien lassen?
Befreit werden können: Empfänger von Bürgergeld, BAföG-Empfänger, Sozialhilfeempfänger, Menschen mit bestimmten Behinderungen (RF-Merkzeichen), Pflegebedürftige in Heimen und Auszubildende mit eigener Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen.
Wie beantrage ich eine GEZ-Befreiung?
Den Antrag stellen Sie online auf rundfunkbeitrag.de oder per Post. Sie benötigen: Ausgefülltes Antragsformular und Nachweis über den Befreiungsgrund (z.B. Bürgergeld-Bescheid). Die Befreiung gilt rückwirkend ab Antragstellung.
Muss ich als Student GEZ zahlen?
BAföG-Empfänger können sich befreien lassen. Ohne BAföG müssen Studenten grundsätzlich zahlen. Tipp: In WGs zahlt nur eine Person – teilen Sie sich die Kosten!