Zum Hauptinhalt springen
Arbeit & Beruf Ratgeber

Urlaubsanspruch 2026 - Gesetzlicher Urlaub & Berechnung

Urlaubsanspruch 2026: 20 Tage gesetzlicher Mindesturlaub bei 5-Tage-Woche. Berechnung und Ihre Rechte!

20 Tage Gesetzl. Minimum
28-30 Tage Ø Tarifvertrag
31.03. Verfallsfrist

Das Wichtigste in Kürze

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche. Viele Tarifverträge gewähren mehr!

20 Tage Minimum Bei 5-Tage-Woche
24 Werktage Bei 6-Tage-Woche
Verfall 31.03. Des Folgejahres

Urlaubsanspruch nach Arbeitstagen

Arbeitstage/WocheGesetzl. UrlaubØ Tarifvertrag
5 Tage20 Tage28-30 Tage
4 Tage16 Tage22-24 Tage
3 Tage12 Tage17-18 Tage
6 Tage24 Tage33-36 Tage

Urlaubsberechnung bei Teilzeit

Formel: Urlaub = (Gesetzl. Urlaub × Arbeitstage/Woche) ÷ 5

Beispiel: 3 Tage/Woche arbeitest du:
20 × 3 ÷ 5 = 12 Urlaubstage

Das sind trotzdem 4 Wochen frei!

Wann verfällt der Urlaub?

31. März: Resturlaub verfällt am 31.03. des Folgejahres
Hinweispflicht: Arbeitgeber muss auf Verfall hinweisen!
Bei Krankheit: 15 Monate Übertragung möglich
Tarifvertrag: Kann längere Fristen vorsehen

Ihre Rechte als Arbeitnehmer

Urlaubswunsch: Arbeitgeber muss Wünsche berücksichtigen
Zusammenhängend: Mind. 12 Tage am Stück einmal im Jahr
Krankheit im Urlaub: Kranke Tage werden nicht als Urlaub gewertet
Abgeltung: Bei Kündigung wird Resturlaub ausgezahlt

Rechtsschutzversicherung

Bei Streit um Urlaub rechtlich abgesichert!

Zum Vergleich
Kostenlos Sicher Schnell

Häufige Fragen

Wie viele Urlaubstage stehen mir zu?

Gesetzlich mindestens 20 Tage bei 5-Tage-Woche (4 Wochen). Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag können mehr vorsehen. Im öffentlichen Dienst oft 30 Tage.

Wie berechne ich Urlaub bei Teilzeit?

Formel: Gesetzlicher Urlaub × Arbeitstage pro Woche ÷ 5. Beispiel 3-Tage-Woche: 20 × 3 ÷ 5 = 12 Urlaubstage.

Wann verfällt der Resturlaub?

Grundsätzlich am 31. März des Folgejahres. Bei Krankheit: 15 Monate Übertragung. Der Arbeitgeber muss auf Urlaubsverfall hinweisen!

Muss nicht genommener Urlaub ausgezahlt werden?

Nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sonst gilt: Urlaub nehmen, nicht auszahlen lassen.

Verfasst von

WechselSofort Redaktion

Experten-Team

Die WechselSofort Redaktion besteht aus erfahrenen Finanz- und Energieexperten. Wir recherchieren und prüfen alle Inhalte sorgfältig, um Ihnen die besten Vergleiche und Tipps zu bieten.

Unabhängige Beratung
Regelmäßig aktualisiert
Geprüfte Inhalte