Arbeit & Beruf Ratgeber
Urlaubsanspruch 2026 - Gesetzlicher Urlaub & Berechnung
Urlaubsanspruch 2026: 20 Tage gesetzlicher Mindesturlaub bei 5-Tage-Woche. Berechnung und Ihre Rechte!
20 Tage Gesetzl. Minimum
28-30 Tage Ø Tarifvertrag
31.03. Verfallsfrist
Das Wichtigste in Kürze
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche. Viele Tarifverträge gewähren mehr!
20 Tage Minimum Bei 5-Tage-Woche
24 Werktage Bei 6-Tage-Woche
Verfall 31.03. Des Folgejahres
Urlaubsanspruch nach Arbeitstagen
Arbeitstage/WocheGesetzl. UrlaubØ Tarifvertrag
5 Tage20 Tage28-30 Tage
4 Tage16 Tage22-24 Tage
3 Tage12 Tage17-18 Tage
6 Tage24 Tage33-36 Tage
Urlaubsberechnung bei Teilzeit
Formel: Urlaub = (Gesetzl. Urlaub × Arbeitstage/Woche) ÷ 5
Beispiel: 3 Tage/Woche arbeitest du:
20 × 3 ÷ 5 = 12 Urlaubstage
Das sind trotzdem 4 Wochen frei!
Beispiel: 3 Tage/Woche arbeitest du:
20 × 3 ÷ 5 = 12 Urlaubstage
Das sind trotzdem 4 Wochen frei!
Wann verfällt der Urlaub?
31. März: Resturlaub verfällt am 31.03. des Folgejahres
Hinweispflicht: Arbeitgeber muss auf Verfall hinweisen!
Bei Krankheit: 15 Monate Übertragung möglich
Tarifvertrag: Kann längere Fristen vorsehen
Ihre Rechte als Arbeitnehmer
Urlaubswunsch: Arbeitgeber muss Wünsche berücksichtigen
Zusammenhängend: Mind. 12 Tage am Stück einmal im Jahr
Krankheit im Urlaub: Kranke Tage werden nicht als Urlaub gewertet
Abgeltung: Bei Kündigung wird Resturlaub ausgezahlt
Rechtsschutzversicherung
Bei Streit um Urlaub rechtlich abgesichert!
Zum Vergleich
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Häufige Fragen
Wie viele Urlaubstage stehen mir zu?
Gesetzlich mindestens 20 Tage bei 5-Tage-Woche (4 Wochen). Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag können mehr vorsehen. Im öffentlichen Dienst oft 30 Tage.
Wie berechne ich Urlaub bei Teilzeit?
Formel: Gesetzlicher Urlaub × Arbeitstage pro Woche ÷ 5. Beispiel 3-Tage-Woche: 20 × 3 ÷ 5 = 12 Urlaubstage.
Wann verfällt der Resturlaub?
Grundsätzlich am 31. März des Folgejahres. Bei Krankheit: 15 Monate Übertragung. Der Arbeitgeber muss auf Urlaubsverfall hinweisen!
Muss nicht genommener Urlaub ausgezahlt werden?
Nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sonst gilt: Urlaub nehmen, nicht auszahlen lassen.